Der NABU Preetz-Probstei ist anerkannter Naturschutzverband und wird von den Behörden als Träger öffentlicher Belange (TÖB) behandelt. In der Praxis bedeutet dies, dass der NABU bei Bauvorhaben und ähnlichen Planungen ein Beratungsrecht inne hat. Der NABU tritt in Planungsverfahren für die Natur ein.
Rechtsgrundlage ist § 4 des Baugesetzbuchens, nach dem TÖB einzubeziehen sind, wenn ihre Interessen durch die Planungen berührt werden. Im Wirkungskreis des NABU Preetz-Probstei handelt es sich bei solchen TÖB-Verfahren hauptsächlich um Bauleitplanungen. Wenn in Preetz und Probstei ein Neubaugebiet, ein Supermarkt, eine Feuerwehrzentrale oder anderes geplant und dafür Baurecht in Form eines Bebauungsplans geschaffen wird, erhält der NABU die Planungsunterlagen- Der NABU vertritt die Interessen der Natur in der Regel in Form einer Stellungnahme. Dabei geht es weniger darum, Vorhaben grundsätzlich zu verhindert, häufig kann mit konstruktiven Veränderungsvorschlägen etwas für Natur und Umwelt herausgeholt und die Nachhaltigkeit verbessert werden.