NABU-PREETZ-PROBSTEI
Wasserwanderer
Liebe Wasserwanderer und Naturliebhaber.
Hier einige Worte zu den Befahrungsregeln der vor Ihnen liegenden Gewässer.
Allgemein ist ein rücksichtvoller Umgang mit der umgebenden Natur nötig. Die Wasserflächen und angrenzenden Uferbereiche sind die letzten unberührten Flächen in unserer Kulturlandschaft. Für viele Tier- und Pflanzenarten ist es der letzte ihnen verbliebene Lebensraum. Mit etwas Geduld und einem Fernglas werden sie bestimmt unvergessliche Beobachtungen machen.
Spezielle Regeln:
Die Inseln des Plöner Sees dürfen nicht betreten werden. Die Störland-Umfahrt ist verboten.
Die westlichen Buchten und die Halbinsel im Lanker See oberhalb Preetz dürfen weder befahren noch betreten werden. Das Anlegen an der Sonneninsel ist verboten, sie ist Vogelschutzgebiet.
Zwischen Kilometer 42,4 und 43 ist das Anlegen verboten. Aussetzen ist am Steg links bei Kilometer 42,7 oder ab Kilometer 43.0 möglich.
Den Freunden des Aufbaubieres zur Beachtung: Die zulässige Blutalkoholkonzentration auf dem Wasser beträgt genauso wie an Land 0,5 mg/g (BinSchStrO §1.02 Abs. 7, §1.03 Abs. 7 §1.02)
Viel Spaß beim Genießen der Natur und Tschüss wünschen Dir der NABU
Ortsgruppe Preetz-Probstei.
Informationsausstellung am Freibad Lanker-SeeInformationsausstellung am Freibad Lanker-See
geöffnet:
Samstags und Sonntags
von 15:00 bis 17:00
vom 1. Mai bis 30. September
Beobachtungsplattform CharlottenwerkNatur-Beobachtungsplattform Lanker See
Beobachtungsplattform FroschteicheBeobachtungsplattform Froschteiche Beobachtungshütte Kührener TeicheNatur-Beobachtungsplattform Lanker See